Nein.
Die Art X-Ray Röntgenanlagen arbeiten mit direktdigitaler Aufnahmetechnik. Die Röntgenzeilenkamera erfasst die Röntgenstrahlen und gibt die Bildinformationen in digitaler Form direkt an den PC weiter.
Nein.
Die Röntgenröhre wird durch einen Kühler mit geschlossenem Wasserkreislauf gekühlt.
Ja, bei normaler Nutzung ein mal pro Jahr.
Der wichtigste Punkt bei der Wartung ist die Fettung des Hochspannungskabels zwischen Röntgenröhre und Generator. Wenn die Fettung nicht regelmäßig erneuert wird, kann es zu Überschlägen in den Hochspannungssteckern kommen, die den Generator oder die Röhre ernsthaft beschädigen können. Die Wartung kann im Rahmen eines Wartungsvertrags oder per Einzelbestellung geregelt werden.
Nein, bisher nicht.
Die Anlagen sind recht groß und schwer, was Transport, Auf- und Abbau erschwert. Außerdem müssen die Komponenten exakt zueinander ausgerichtet sein, damit die Anlage korrekt arbeitet. Allerdings ist es durchaus möglich, dass wir in Zukunft auch eine kleinere mobile Art X-Ray Anlage konstruieren.
Ja.
Zum einen muss der Betreiber einen Strahlenschutzbeauftragten stellen. Das ist normalerweise ein Angestellter, kann unter bestimmten Umständen aber auch ein externer Dienstleister sein.
Die Bediener der Anlage werden vom Strahlenschutzbeauftragten in den sicheren Umgang mit der Röntgenanlage eingewiesen. Der Strahlenschutzbeauftragte muss also nicht immer persönlich anwesend sein, wenn die Anlage durch das unterwiesene Personal benutzt wird.
Und natürlich müssen die Bediener mit der Anlage auch umgehen können. Dafür dient die umfassende Schulung, die wir nach der Installation der Anlage bei Ihnen durchführen.
Nein.
Röntgenstrahlung entsteht nicht durch radioaktive Substanzen, sondern wird in der Röntgenröhre elektrisch erzeugt. Es ist wie bei der Glühlampe:
Schalter an => Röhre strahlt
Schalter aus => Röhre strahlt nicht
Das Objekt kann auch keine Röntgenstrahlung „aufladen“ und sie später wieder abgeben.
Nein.
Die Dosis bei der Durchleuchtung eines Objekts ist viel zu gering, um Beschädigungen im Material hervorzurufen.
Ganz klar: Röntgenstrahlung ist gefährlich.
Aber: Für Röntgenanlagen gelten sehr strenge gesetzliche Vorgaben. Solange die Anlage im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben betrieben wird, geht von ihr keine Gefahr aus.
Nein.
Die Art X-Ray Anlagen dürfen nur in Röntgenräumen betrieben werden, damit der Strahlenschutz gewährleistet ist. Sollte Ihre Einrichtung noch nicht über einen Röntgenraum verfügen, kann ein vorhandener „normaler“ Raum in einen Röntgenraum umgewandelt werden. Wir beraten und unterstützen Sie gerne dabei!
Ja.
Das ist sinnvoll, wenn Sie nie oder nur selten Gemälde röntgen möchten, oder wenn Sie die Gemälde mit eigenen Mitteln in der Röntgenanlage positionieren möchten.
Ja.
Auch wenn die Anlage ohne Gemäldehalter bestellt wurde, ist eine spätere Nachrüstung immer noch möglich. Allerdings sind die Kosten durch den zusätzlichen Aufwand (Nachkonstruktion, Material, Lieferung und Montage) höher.
Ja.
Bei der Nachrüstung wird an der bestehenden Art X-Ray Anlage eine weitere Röntgenzeilenkamera montiert und der Arbeitsplatz um einem 3D-Monitor für die Betrachtung der Bilder erweitert. Zusätzlich sind weitere Maßnahmen erforderlich (z. B. Modifikation der bestehenden Röntgenzeilenkamera und des Röhrenkollimators), so dass die Kosten höher sind, als wenn die Anlage von Anfang an als 3D-Anlage gebaut wird.
Ja.
Entscheidend ist bei dieser Frage, welche Röntgenspannungen von dem Röntgensystem angeboten werden. Kommt eine universelle Röntgenröhre mit 30 bis 160 kV zum Einsatz, kann damit ein großer Teil aller denkbaren Objekte geröntgt werden.
Dafür gibt es mehrere Gründe. Zum einen ist es eine Kostenfrage, denn ein 160 kV Röntgensystem ist in der Anschaffung teuerer und erfordert mehr Strahlenschutz als z. B. ein 100 kV System. Außerdem decken die universellen Röntgenröhren zwar einen breiten Arbeitsbereich ab, sind aber für keine Röntgenspannung optimiert. Speziellere Röntgenröhren können innerhalb ihres kleineren Arbeitsbereichs höhere Leistungen erzielen.
Ja, aber nur bedingt.
Papier wird mit sehr speziellen Röntgenröhren durchleuchtet, die Röntgenstrahlung mit sehr niedriger Energie zwischen 5 und 15 keV erzeugen. Das liegt unterhalb der Energie, die von den Röhren für die Gemäldeuntersuchung erreicht werden können. In einer Art X-Ray Anlage für Gemälde muss das Papier also mit höherer Röntgenenergie geröntgt werden, als eigentlich passend wäre. Das führt zu einem verminderten Kontrast im Röntgenbild. Wasserzeichen sind zwar immer noch erkennbar, werden aber nicht mehr so klar abgebildet.
Wenn Sie ausschließlich (oder hauptsächlich) Papier röntgen möchten, ist ohnehin fraglich, ob das Art X-Ray die richtige Lösung für Sie ist. Sprechen Sie mit uns, wir bieten auch andere Röntgengeräte an.